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Tags: Kälte, Kühlanlagen, Lebensmittel, Lebensmittelkühlung, Kühlung, Kälteanlage, Kühlregal, Kühlraum, Kältetechnik

Branchenverzeichnis
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Kältemittel (R) 22

Kundeninformationen für die Umstellung von R 22 Kühlanlagen:

Bevorzugte Ersatzstoffkältemittel für R 22: R 422D / R404A

Punkte die bei der Auswahl des Ersatzkältemittel zu beachten sind:
--> Betriebsüberdruck vor der Umstellung
--> Kälteleistung vor der Umstellung
--> Anzahl der Expansionsventile
--> Servicekosten nach der Umstellung
--> Betriebsbeeinträchtigung

Warum man jetzt schon eine Umstellung der Kühlanlagen mit R22 vornehmen sollte:
Bei Produktionseinstellung von R 22 Neu - Ware im Jahr 2010 wird die verfügbare R22 Recycling - Ware den R22 Anlagenbestand nicht lange abdecken können.

Nachteil für den Betreiber von R 22 Kühlanlagen: - Anlagenstillstand -

R422D Anwendung:
Kälte- u. Klimaanlagen mit vielen Verdampfereinheiten.
--> Ähnliche Dampf-Druck-Kurve zu R22 (R22 Expansionsventile können weiterhin genutzt werden)
--> keine Probleme mit Kondensationsdrücken
--> Anwendung für TK u. NK-Bereich möglich. (Überprüfung der Kälteleistung erforderlich)

R404A Anwendung:
Kühlanlagen mit großer Füllmenge aber wenigen Expansionsventilen.
--> höherer Dampfdruck zu R22 (R22 Expansionsventile müssen gegen R404A Expansionsventile getauscht werden)
--> Kondensationsdrücke müssen berücksichtigt werden
--> Anwendung für TK u. NK-Bereich möglich.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur verfügung

 


Hinweis auf R22:

Kältemittel Chlordifluormethan (R 22) ab 1. Januar 2000 verboten

Deutschland leitet weitere Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht ein
Ab dem 1. Januar 2000 ist es in Deutschland verboten, das Kältemittel Chlordifluormethan (R 22) in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. Dies gilt auch für Stoffgemische, in denen R 22 enthalten ist. Auch dürfe keine R 22 enthaltenden Geräte und Anlagen mehr produziert und von den Herstellern in Verkehr gebracht werden. Allerdings dürfen Zwischenhändler oder andere "Nichthersteller" Geräte, die R 22 enthalten und die vor dem 1.1.2000 hergestellt wurden, auch weiterhin verkaufen. Lagerbestände können also abgebaut werden. In Anlagen und Geräten, die vor dem 1.1.2000 hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, kann R 22 auch weiterhin verwendet werden. Diese Übergangsregelung gilt, bis das Gerät oder die Anlage außer Betrieb genommen wird oder solange, bis Ersatzkältemittel mit geringerem Ozonabbaupotenzial nach dem Stand der Technik eingesetzt werden können. Diese sind vom Umweltbundesamt bekanntzugeben. R 22 gehört zu den teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) und schädigt die Ozonschicht. Es wird vor allem in Gewerbe und Industrie eingesetzt, zum Beispiel als Kältemittel in den Frischhalte- und Kühltruhen von Supermärkten oder in Anlagen zur Raumklimatisierung. In Haushaltskühl- und -gefriergeräten sowie den Klimaanlagen von Pkw und anderen Fahrzeugen werden andere Kältemittel benutzt. Nachdem Mitte der 90er Jahre bereits die Verwendung vollhalogenierter FCKW verboten wurde, werden mit dem Verbot von R 22 weitere Regelungen der FCKW-Halon-Verbotsverordnung vom 6. Mai 1991 umgesetzt.Derzeit liegen nicht für alle Anwendungsbereiche ausreichende Erfahrungen für eine Umrüstung bestehender Kälteanlagen mit R 22 vor. Eine Bekanntgabe von Ersatzkältemitteln für R 22 durch das Umweltbundesamt ist deshalb bisher noch nicht erfolgt. Einen ersten Überblick zum Ersatz des Kältemittels R 22 in bestehenden Anlagen gibt eine Studie des Umweltbundesamtes, die in der Reihe UBA-TEXTE als Nr. 34/98 veröffentlicht wurde. Da inzwischen der Stand des Wissens und der Technik deutlich vorangeschritten ist, wird der Text im Jahr 2000 aktualisiert.


Berlin, den 29.12.1999


Ersatz von H-FCKW R 22 in bestehenden Anlagen möglich
Studie zum Ersatz des Kältemittels R 22 in bestehenden Kälte- und Klimaanlagen veröffentlicht
Das Kältemittel R 22 (Chlordifluormethan) kann in bestehenden Anlagen ersetzt werden. Für die meisten mit R 22 betriebenen Kälte- und Klimaanlagen liegen bereits heute Umrüstungserfahrungen mit Ersatzkältemitteln vor. Das Umrüsten ist technisch möglich und aus Sicht des Schutzes der Ozonschicht unbedingt anzustreben. Dabei ist das Treibhauspotenzial der Ersatzkältemittel im Sinne des Klimaschutzes zu berücksichtigen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) sind "natürliche" Kältemittel zu bevorzugen. Sofern deren Einsatz nicht möglich ist, haben H-FKW im Fall der Umrüstung bestehender Anlagen eine wichtige Bedeutung, weil sie die Ozonschicht weniger belasten. Das UBA empfiehlt daher in jenen Fällen mit positiver Klimabilanz, eine baldige Umrüstung. Im Sommer dieses Jahres wird das UBA in Fachgesprächen, unter anderem mit Anlagenbetreibern, die Kältemittelproblematik erörtern. Danach gibt das UBA einsatzfähige Ersatzkältemittel bekannt, die ein geringeres Ozonabbaupotenzial nach dem Stand der Technik vorweisen. So lange darf das H-FCKW Kältemittel R 22 noch in bestehenden Kälteanlagen eingesetzt werden, obwohl seit 01. Januar 2000 die Verwendung von R 22 nach der FCKW-Halon-Verbotsverordnung untersagt ist. 
Das UBA veröffentlichte jetzt eine Studie des Forschungszentrums für Kältetechnik und Wärmepumpen GmbH,
Hannover. Die Fachleute legten bereits im Jahr 1998 eine erste Studie vor. Darauf aufbauend wurden der aktuelle Sachstand zu geeigneten Ersatzkältemitteln ermittelt und die ersten Umrüstungserfahrungen analysiert. In der Studie konnten für die überwiegende Zahl der Anwendungsbereiche Umrüstungen mit Angaben zu den notwendigen Kosten und technischen Details ermittelt werden. Es wird deutlich: Als Ersatzkältemittel kommen vor allem klimawirksame H-FKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) in Betracht. "Natürliche" Kältemittel wie Ammoniak und Kohlenwasserstoffe wären zwar grundsätzlich auch einsetzbar, erfordern aber wegen notwendiger Sicherheitseinrichtungen aufwändigere und kostenintensivere Umrüstungen.  H-FKW besitzen im Gegensatz zu den H-FCKW kein Ozonabbaupotenzial (ODP). Da sie jedoch ebenfalls treibhauswirksam sind, kann nach Berechnungen der Studie eine Umrüstung durchaus mit höheren
Gesamtemissionen treibhauswirksamer Gase verbunden sein. Dies betrifft insbesondere einige Kälteanlagen im gewerblichen Bereich, in denen nur die Kältemittelgemische R 404A und R 507A (H-FKW) einsetzbar sind. Beide Gemische besitzen ein relativ hohes Treibhauspotenzial. R 22 besitzt ein ODP von 0,055. Nach dem Verwendungsverbot aller vollhalogenierten FCKW auch in bestehenden Anlagen zum 01. Januar 2001 (Verordnung EG Nr. 2037/2000), ist R 22 in Deutschland immer noch das wichtigste verwendete Kältemittel. R 22 hat somit in Deutschland einen bedeutenden Anteil an den Gesamtemissionen der die Ozonschicht schädigenden Stoffe. In anderen Einsatzbereichen werden nur noch in sehr geringem Umfang FCKW oder H-FCKW eingesetzt. Die heute in Kälteanlagen vorhandene Menge R 22 wird auf etwa 20.000 Tonnen geschätzt, aus der sich jährliche Emissionen von etwa 2600 Tonnen (entspricht rund 140 Tonnen ODP) ableiten lassen. Das Umweltbundesamt begrüßt daher alle Bemühungen, das Kältemittel R 22 nach
Prüfung des Einzelfalls in bestehenden Anlagen zu ersetzen. Unabhängig von einer Bekanntgabe des Umweltbundesamtes wird aufgrund der am 01. Oktober 2000 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 die vermarktete Menge an R 22 in den nächsten Jahren stark reduziert
und bis zum Jahr 2010 auf Null zurückgeführt. Die Verwendung von R 22 zur Wartung und zum Betrieb
bestehender Kälte- und Klimaanlagen bleibt noch bis 31. Dezember 2014 erlaubt. Für Frischware ist der Einsatz bis 31. Dezember 2009 begrenzt. Gleichzeitig stellt die neue Verordnung weitergehende Anforderungen an die Wartung und Dichtheit von Kälte- und Klimaanlagen.

Wenn Sie weiter Informationen zum Thema Umrüstung oder Entsorgung Ihrer bestehenden
Kühlanlage wünschen rufen Sie uns gerne an.