Kältemittel R404A ab 2020 verboten! Rüsten Sie jetzt Ihre Kühlanlagen um!

Rechtzeitig daran denken und Stress vermeiden.

Ab dem 01. Januar 2020 wird das Kältemittel R404A verboten. Konkret bedeutet dies, dass ab 2020 kein R404A mehr aufgefüllt werden darf. Wer bis dahin noch nicht umgestellt hat auf ein anderes Kältemittel und beispielsweise aufgrund eines Defektes mit seinem voll beladenen Kühler in die Werkstatt muss, hat ein Problem! Denn die Anlage darf nicht mehr befüllt werden – egal welche Ware Sie gerade gelagert haben.

Anlagen mit dem Kältemittel R404A sollten also spätestens Ende 2019 auf ein anderes Kältemittel umgestellt werden. Hier wird zum Beispiel das Kältemittel r452a in Frage kommen. Die Umrüstungen sind mit etwas Aufwand verbunden und sollten in ruhigeren Jahreszeiten erledigt werden. Ein 1:1 Austausch ist nicht möglich – die Anlagen müssen entsprechend auf das neue Kältemittel umgerüstet und vorbereitet werden.

Rüsten Sie Ihre R404A betriebenen Kühlmaschinen rechtzeitig auf ein anderes Kältemittel um! So vermeiden Sie Stress und evtl. Warenschäden.

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